Allgemeine Geschäftsbedingungen Beherbergung

Fürst Bismarck Mühle

  • 1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Fürst Bismarck Mühle gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) erbringt.

  • 2 Vertragsabschluss
  1. Der Vertrag kommt nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Fürst Bismarck Mühle zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich in Textform (Email, Fax) oder durch direkte Leistungserbringung anzunehmen.
  2. Die Unter- und Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der Zimmer durch Dritte ist nicht gestattet.
  • 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe und Abreise
  1. Die Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken zur Verfügung gestellt.
  2. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
  3. Die Fürst Bismarck Mühle ist ein Nichtraucherhotel. Sollte dennoch ohne vorherige Genehmigung im Hotelzimmer geraucht werden, behält sich das Hotel vor, vor Ort 50,00 € für eine Zusatzreinigung zu berechnen.
  4. Die Fürst Bismarck Mühle bestätigt und garantiert die gebuchte Zimmerkategorie, jedoch keine Zimmernummer oder Lage.
  5. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
  • 4 Preise, Zahlung, Gebühren
  1. Sämtliche Preise beinhalten die derzeit gültige Umsatzsteuer sowie das Bedienungsgeld.

Die Zahlung der bestellten Leistungen kann im Voraus per Überweisung oder Kreditkarte, vor Ort per EC-Karte, Kreditkarte oder in Bar erfolgen. Die Gesamtrechnung ist bei Abreise vor Ort zu begleichen. Das Hotel behält sich vor, gegebenenfalls eine 100% Zahlung im Voraus oder bei Anreise zu fordern.

  1. Fundsachen werden seitens des Hotels per Nachnahme, auf Wunsch des Gastes, an die angegebene Adresse versendet (15,00 € Nachnahmegebühr sind vom Empfänger zu begleichen). Andere Versandarten werden nur gegen Vorauskasse via Überweisung oder Kreditkartenabbuchung angeboten.
  2. Im Fall der Abreise ohne Begleichung der offenen Rechnung, behält sich die Fürst Bismarck Mühle vor, je nach Aufwand, eine Walk-Out Gebühr in Höhe von 50,00 € zu erheben.
  3. Im Fall von Rechnungsverzug ist die Zahlungserinnerung kostenfrei. Jede weitere Mahnstufe kann mit einer Gebühr von 10,00 € durch das Hotel verrechnet werden. Für die Einleitung in ein Inkassoverfahren werden 50,00 € Gebühr in Rechnung gestellt.
  • 5 Leistungsstornierung
  1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bis eine Woche vor Anreise entstehen dem Vertragspartner keine Kosten.

Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise des Vertragspartners werden 80% des Übernachtungspreises der bestellten Leistungen fällig. Stornierungen vom Vertragspartner haben in Schriftform zu erfolgen.

  1. Bei einer vorzeitigen Abreise des Vertragspartners bis 17.00 Uhr werden 80% des Übernachtungspreises vor Ort berechnet. Erfolgt die vorzeitige Abreise nach 17.00 Uhr werden 100% des Übernachtungspreises vor Ort berechnet.
  • 6 Haftung und Rücktritt
  1. Die Fürst Bismarck Mühle haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Die Fürst Bismarck Mühle ist zur Kündigung des Vertrages in folgenden Fällen berechtigt:
    1. Der Vertragspartner erbringt eine fällige Leistung nicht.
    2. Die Erfüllung des Vertrages ist aufgrund höherer Gewalt, Streiks oder anderer von der Fürst Bismarck Mühle nicht zu vertretender Gründe nicht möglich.
    3. Der Vertragspartner hat falsche Angaben über wesentliche Daten gemacht.
    4. Das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  3. Der Rücktritt des Hotels begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
  • 7 Erfüllungs- und Zahlungsort, salvatorische Klausel
  1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Fürst Bismarck Mühle in 21521 Aumühle.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Aumühle, im Januar 2021

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bewirtung

Fürst Bismarck Mühle

 

  • 1 Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Konferenz-und Banketträumen der Fürst Bismarck Mühle sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen an den Vertragspartner (dem folgenden Veranstalter genannt). Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Für die Beherbergung gelten besondere Bedingungen.

  • 2    Stornierungen

Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:

  1. Für Veranstaltungen mit bis zu 20 bestätigten Teilnehmer durch schriftliche Erklärung bis 90 Tage kostenfrei, mit mehr als 20 Teilnehmern bis 180 Tage, mit mehr als 50 Teilnehmern ( im Schwedensaal ) bis 240 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
  2. Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Brutto-Auftragssumme in Rechnung gestellt. Sofern diese noch nicht abschließend vereinbart ist, wird ein Umsatz von 80 EUR pro bestätigtem Teilnehmer angenommen.
  3. Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin ist die Fürst Bismarck Mühle berechtigt, 70% der Brutto-Auftragssumme pro Teilnehmer zu berechnen.
  4. Ab 30 Tage bis 72 Stunden vor Veranstaltungstermin werden 80% der Brutto-Auftragssumme pro Teilnehmer berechnet.
  5. Bei späterem Rücktritt werden 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
  • 3    Vertragsabschluss

Eine Vereinbarung über Leistungen ist nur dann verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist.

  • 4    Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Fürst Bismarck Mühle mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fürst Bismarck Mühle. In diesem Fall behält sich die Fürst Bismarck Mühle eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge vor.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter um maximal 5% wird von der Fürst Bismarck Mühle bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist die Fürst Bismarck Mühle, die reservierten Räumlichkeiten zu tauschen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann die Fürst Bismarck Mühle die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sein denn, die Fürst Bismarck Mühle trifft ein Verschulden.
  • 5    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Die Fürst Bismarck Mühle ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise bzw. üblichen Preise der Fürst Bismarck Mühle zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Fürst Bismarck Mühle an Dritte, insbesondere auch für die Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Eine etwaige Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung geht zu Lasten des Veranstalters.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung 120 Tage, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 8% erhöht werden.
  5. Rechnungen der Fürst Bismarck Mühle ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die Fürst Bismarck Mühle berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen zu verlangen.
  6. Die Fürst Bismarck Mühle ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Berechnungsgrundlage sind immer die für das Jahr der Durchführung der Veranstaltung geltenden Pauschalen, die vorherigen Pauschalen verlieren automatisch die Gültigkeit, ohne dass dies der ausdrücklichen Kommunikation durch die Fürst Bismarck Mühle bedarf.
  • 6    Getränkeabrechnung und mitgebrachte Speisen und Getränke

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.

  • 7    Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Die Fürst Bismarck Mühle übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Fürst Bismarck Mühle.
  2. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass von ihm eingebrachtes Dekorationsmaterial den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.
  • 8    Technische Einrichtungen

Soweit die Fürst Bismarck Mühle für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Fürst Bismarck Mühle von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei.

  • 9    Kündigung durch die Fürst Bismarck Mühle

Die Fürst Bismarck Mühle ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, wenn die Veranstaltung das Ansehen oder die Sicherheit der Fürst Bismarck Mühle gefährdet. Das gilt auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes. Schadensersatzansprüche des Veranstalters entstehen in diesem Falle nicht.

  • 10    Musikveranstaltungen

Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und die Abführung der Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen.

  • 11    Erfüllungs-und Zahlungsort, salvatorische Klausel
  1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Fürst Bismarck Mühle in 21521 Aumühle.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Aumühle, im Januar 2023